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Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren

Durchgangsarzt (D-Arzt)
 
  • Allgemein spricht man im Volksmund von einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall.
  • Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie ist zum stationären Durchgangsarztverfahren (D-Arzt Verfahren) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zugelassen.
  • Alle Arbeitsunfälle können notfallmäßig in unserer Zentralen Notaufnahme erstversorgt werden.
  • Anders als bei einem „normalen“ Unfall unterliegt der Arbeitsunfall einer besonderen Regelung.
  • Eine Notfallversorgung ist in unserer Klinik immer möglich.
  • Je nach Verletzungsschwere sieht das Verletzungsartenverfahren der DGUV eine Behandlung in einer BG-Klinik vor. Sollte diese Situation für Sie zutreffen, leiten wir Sie an die entsprechende Stelle weiter.

Kontakt

Klinik für Orthopädie
und Unfallchirurgie

Rottstraße 11
45711
Datteln
SEKRETARIAT: Bianca Kraus