Arbeits- und Wegeunfälle
Berufsgenossenschaftliches Heilverfahren
Durchgangsarzt (D-Arzt)
- Allgemein spricht man im Volksmund von einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall.
- Die Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie ist zum stationären Durchgangsarztverfahren (D-Arzt Verfahren) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zugelassen.
- Alle Arbeitsunfälle können notfallmäßig in unserer Zentralen Notaufnahme erstversorgt werden.
- Anders als bei einem „normalen“ Unfall unterliegt der Arbeitsunfall einer besonderen Regelung.
- Eine Notfallversorgung ist in unserer Klinik immer möglich.
- Je nach Verletzungsschwere sieht das Verletzungsartenverfahren der DGUV eine Behandlung in einer BG-Klinik vor. Sollte diese Situation für Sie zutreffen, leiten wir Sie an die entsprechende Stelle weiter.
Kontakt
Klinik für Orthopädie
und Unfallchirurgie
Rottstraße 11
45711
Datteln
SEKRETARIAT: Bianca Kraus