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Die Durchführung eines operativen Eingriffes ist eine wichtige Entscheidung im Leben einer jeden Person. Aus diesem Grund ist das Anrecht auf eine Zweitmeinung ein wichtiges Gut. Für gesetzlich versicherte Personen besteht nach § 27b SGB V der Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen.

Hierzu zählen unter anderem:
  • Implantation einer Hüftgelenksendoprothese
  • Implantation einer Knieendoprothese
  • Arthroskopische Eingriffe an der Schulter
  • Eingriffe an der Wirbelsäule

Für diese Zweitmeinungsverfahren hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) einige wenige Experten in einem aufwendigen Zulassungsverfahren ermächtigt.

Chefarzt Dr. med. Marco Sträter ist einer der wenigen Spezialisten, der aufgrund seiner hohen fachlichen Expertise zu allen vier Themenbereichen von der KVWL zur Erteilung einer Zweitmeinung in den oben genannten planbaren Operationen zugelassen wurde.

 
  • Die Kosten für das Zweitmeinungsverfahren werden für die o.g. drei Themengebiete von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 
  • Nur von der KVWL zugelassenen Spezialisten sind zu diesem für die Patienten kostenfreie Verfahren ermächtigt.
Bitte denken Sie daran folgende Unterlagen, bereits erhobener Daten zum Zweitmeinungstermin mitzubringen:
 
  • Berichte und Befunde 
  • sowie gegebenenfalls Bilder von Röntgen, CT und MRT auf CD
Sprechstunde nur nach telefonischer Rücksprache.
Montag bis Freitag von 08.00 - 16.00 Uhr
Tel. 02363 108-2031

Kontakt

Klinik für Orthopädie
und Unfallchirurgie

Rottstraße 11
45711
Datteln
SEKRETARIAT: Bianca Kraus